Einsatz "Unklare Rauchentwicklung außerorts"
Am Dienstagnachmittag wurde die Freiwillige Feuerwehr Rielasingen-Worblingen um 16:08 Uhr mit dem Einsatzstichwort „Unklare Rauchentwicklung“ in die Kreuzstraße alarmiert. Bereits während der Anfahrt war eine deutliche Rauchentwicklung sichtbar. Der zunächst gemeldete Einsatzort in Kreuzstraße konnte nach der Erkundung korrigiert werden.
Vor Ort stellte sich heraus, dass in einem Privatgarten Gartenabfälle verbrannt wurden. Der Grundstückseigentümer löschte das Feuer nach Aufforderung und unter Aufsicht der Feuerwehr eigenständig ab. Ein weiteres Eingreifen der Einsatzkräfte war nicht erforderlich.
Hinweis zur aktuellen Waldbrandgefahr
Aufgrund der derzeit hohen Waldbrandgefahr in Baden-Württemberg wird eindringlich zur Vorsicht im Umgang mit offenem Feuer aufgerufen. Im Wald gilt vom 1. März bis 31. Oktober ein gesetzliches Rauchverbot. Offenes Feuer ist grundsätzlich nur an offiziell ausgewiesenen Feuerstellen zulässig; bei erhöhter Waldbrandgefahr können auch diese gesperrt werden. Zudem muss offenes Feuer außerhalb des Waldes grundsätzlich einen Mindestabstand von 100 Metern zum Waldrand einhalten. Bitte beachten Sie die aktuellen Hinweise und Anordnungen der zuständigen Behörden, um Wald- und Vegetationsbrände zu vermeiden.